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AGB's

1. Das Mitglied ist zur selbständigen Nutzung der vereinbarten Leistungen während der jeweiligen Öffnungszeiten berechtigt. Außerhalb der Betreuungszeiten ist die Nutzung eingeschränkt. Im Mitgliedsbeitrag ist insbesondere die Nutzung der Fitnessgeräte, Sauna und der jeweils angebotenen Kurse enthalten. Das chipgesteuertes Training, Mineralgetränke und Wasser sind im Premium Tarif enthalten. Die Nutzung ist nicht unbegrenzt, sondern immer auf ein gesundheitlich unbedenkliches Maß beschränkt. 

2. Die Mitgliedschaft wird für eine bestimmte Laufzeit (Anzahl der Monate ab Mitgliedschaftsbeginn = Grundlaufzeit) geschlossen und verpflichtet das Mitglied zur Zahlung mindestens der Anzahl von Nutzungsmonaten, die in die Grundlaufzeit fallen. Es gilt folgende Kündigungsregel: Die Mitgliedschaft kann bis einem Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die vereinbarte Laufzeit bei Grundlaufzeiten von 12 Monaten und 24 Monaten um jeweils um einen Monat und kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monaten zum Ablauf der monatlichen Verlängerung gekündigt werden. Die genannten Laufzeiten und die Kündigungsregeln gelten auch für gebuchte Pakete. Ordentliche und außerordentliche Kündigungen bedürfen der Textform.

3. Eine Mitgliedschaft berechtigt zur kostenlosen Nutzung aller Loop FitnessClubs innerhalb der gleichen und der darunter liegenden Preiskategorien. Für den Zutritt zum Fitness Club und die Nutzung von Leistungen ist je nach technischer Voraussetzung eine weitere Mitgliedskarte / Transponder erforderlich, für die eine Gebühr gem. Ziffer 11 anfällt. 

4. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Einmalig zu zahlende Gebühren wie das Startpaket werden bei Abschluss des Antrags auf Mitgliedschaft sofort fällig. Die Verwaltungspauschale ist erstmals zu Vertragsbeginn zu zahlen, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 6 weiteren Monaten zum nächsten Monatsersten. 

5. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, d.h. die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. 

6. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Nutzungsentgelte bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. 

7. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitgliedes sind dem Loop FitnessClub unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitgliedes. Die Rechte und Pflichten des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar. 

8. Zur Vorbeugung von Unfällen und Erhalt der körperlichen Unversehrtheit ist das Tragen von Schmuck und Kopfbedeckungen beim Training nicht erlaubt. 

9. Die Hausordnung ist Bestandteil dieser Mitgliedschaftsvereinbarung und wird mit der Vertragsunterzeichnung ausgehändigt. 

10. Der Fitness Club wird teilweise mit Videokameras überwacht. Die Kameras sind für jeden sichtbar angebracht. Von der Überwachung ausgeschlossen sind alle intimen Bereiche wie Duschen, Umkleidebereich, WC‘s, Solarien etc. 

11. Der Zutritt zum Loop FitnessClub und die Nutzung von Leistungen ist nur mit einer Mitgliedskarte/Transponder möglich. Bei Verlust der Mitgliedskarte/Transponder werden 20 Euro für die Ersatzbeschaffung berechnet.  

12. Bei Nichterteilung bzw. Widerruf der Einzugsermächtigung werden aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands pro Zahlung 10 Euro berechnet. 

13. Der monatliche Mitgliedsbeitrag erhöht sich erstmalig nach Ablauf der Grundlaufzeit um 0,00 Euro und dann alle 12 Monate um jeweils 0,00 Euro. Die Erhöhung kann jedoch vom Loop FitnessClub ausgesetzt werden. 

14. Der Loop FitnessClub kann in Ausnahmefällen für Schüler, Studenten und Auszubildende eine Ermäßigung auf den regulären Mitgliedsbeitrag gewähren. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines gültigen Nachweises (Schüler- / Studentenausweis, Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsnachweis) am Tag der Antragstellung. Die Ermäßigung gilt für max. 6 Monate und kann verlängert werden, wenn spätestens vier Wochen vor Ablauf des ermäßigten Zeitraums erneut ein gültiger Nachweis vorgelegt wird. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig vorgelegt, entfällt der Anspruch auf die Ermäßigung. 

15. Dieser Antrag auf Mitgliedschaft ist ein verbindliches Angebot an den Loop FitnessClub zum Abschluss einer Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft kommt mit schriftlicher Annahmeerklärung durch den Loop FitnessClub (per E-Mail oder auf dem Postweg) zum vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn zustande. Der Antrag auf Mitgliedschaft gilt als abgelehnt, wenn innerhalb von 3 Wochen ab dem Tag der Antragstellung keine Annahmeerklärung durch den Loop FitnessClub erfolgt. 

16. Hinweis nach § 33 BDSG: Es wird darauf hingewiesen, dass der Loop FitnessClub Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang speichert. 

17. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

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